Energietechnik Velikonja
Graschuh 48, 8510 Stainz, Österreich
Tel.: +43 699 177 14876
E-Mail: office@energietechnikdave.at
Web: energietechnikdave.at
§ 1 – Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Energietechnik Velikonja, Graschuh 48, 8510 Stainz (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB).
§ 2 – Vertragsabschluss und Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Angebotsfrist beträgt, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder
- Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an allen übergebenen Unterlagen (Pläne, Skizzen, Berechnungen, Systemauslegungen) vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 – Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
- Installation von Victron Energy Wechselrichtern, Batteriespeichern und Zubehör (MultiPlus-II, Quattro, Cerbo GX, SmartSolar MPPT u.a.)
- Errichtung von Off-Grid, On-Grid und Hybrid-Energiesystemen
- Elektroinstallationsarbeiten aller Art
- Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Wallbox)
- Inbetriebnahme, Einrichtung und Monitoring (Victron VRM Portal)
- Wartungs- und Serviceleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Stellt sich im Zuge der Arbeiten heraus, dass weitergehende Maßnahmen notwendig sind (z. B. zusätzliche Verkabelung, statische Verstärkungen, unvorhergesehene Baumängel), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (USt), sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
Für Privatpersonen (Verbraucher gemäß KSchG) enthält das Angebot stets den Bruttopreis inklusive USt.
Zahlungsmodalitäten
- Anzahlung: 40 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung
- Zwischenzahlung: 40 % bei Lieferung der Materialien / Beginn der Montage
- Restzahlung: 20 % nach Abnahme / Fertigstellung
Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform.
Die Zahlung hat auf das im Angebot oder der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen. Barzahlung ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Einbehalte wegen behaupteter Mängel sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 – Fälligkeit und Verzug
Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p. a. über dem Basiszinssatz (gemäß § 456 UGB) zu verrechnen – bei Unternehmern;
- bei Verbrauchern: Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4 % p. a. gemäß § 1000 ABGB) sowie anfallende Mahnspesen;
- die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
§ 6 – Ausführung der Arbeiten / Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen, insbesondere:
- Freien und sicheren Zugang zu allen relevanten Arbeitsbereichen (Dach, Keller, Zählerschrank, Technikraum)
- Bereitstellung von Strom (230 V) und Wasser auf der Baustelle
- Vorhandensein aller notwendigen Baugenehmigungen, Netzzugangsgenehmigungen und Anmeldungen beim Netzbetreiber, sofern nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart
- Räumung und Freimachung der Arbeitsbereiche von Hindernissen
- Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen (Bestandspläne, Baupläne, technische Dokumentation)
Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dadurch entstandene Mehrkosten und Wartezeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
Ausführungstermine und -fristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich (Fixtermin) vereinbart, als annähernde Richtwerte. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Höhere Gewalt, Lieferengpässe, Personalausfälle oder Witterungseinflüsse berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.
§ 7 – Lieferung und Materialien
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Materialien und Geräte einzusetzen, sofern die vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale eingehalten werden. Abweichungen von vereinbarten Fabrikaten oder Modellen sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Lieferfristen für Materialien und Geräte (insbesondere Victron Energy Produkte, Batteriespeicher, Wechselrichter, Solarmodule) können durch Umstände beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (Herstellerverzögerungen, Importbeschränkungen, Lieferkettenprobleme). In diesen Fällen wird der Auftraggeber umgehend informiert.
Gefahren und Risiken gehen mit Übergabe der Materialien an den Auftraggeber oder mit Beginn der Montage am Objekt des Auftraggebers auf diesen über.
§ 8 – Abnahme und Übergabe
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, abzunehmen.
Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Begehung und Funktionstest sowie Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Wesentliche Mängel, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten; bei unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe von Gründen oder nimmt er die Leistung ohne Protokoll in Betrieb, gilt die Leistung nach Ablauf der 5-Werktage-Frist als abgenommen.
Mit der Abnahme beginnen Gewährleistungsfristen zu laufen. Die Restrechnung wird mit dem Abnahmedatum fällig.
§ 9 – Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung (gesetzlich)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht (ABGB, KSchG). Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 2 Jahre für bewegliche Sachen (Geräte, Materialien) ab Übergabe
- 3 Jahre für unbewegliche Sachen (fest verbaute Installationen) ab Übergabe
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Verbesserung (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Frist. Erst bei Unmöglichkeit oder Erfolglosigkeit der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung zu.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf:
- unsachgemäßer Bedienung, Wartung oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen,
- normalen Verschleiß oder äußere Einflüsse (Blitz, Überspannung, Hochwasser) zurückzuführen sind,
- Nichtbeachtung der Hersteller-Betriebsanleitungen zurückzuführen sind.
Zusätzliche Herstellergarantie
Für Victron Energy Produkte gelten die Herstellergarantiebedingungen von Victron Energy B.V., Niederlande (in der Regel 5 Jahre auf Wechselrichter und Ladegeräte). Diese Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung und berührt die gesetzliche Gewährleistung nicht.
Der Auftragnehmer leistet zusätzlich 5 Jahre Gewährleistung auf die eigenen Montage- und Installationsarbeiten.
§ 10 – Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt.
Gegenüber Verbrauchern (KSchG) bleibt die gesetzliche Haftung in vollem Umfang aufrecht.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden durch Betriebsunterbrechung ist gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
- Ertragsausfälle oder Minderleistungen von PV-Anlagen infolge von Wetterbedingungen, Verschattung oder Netzausfällen;
- Änderungen gesetzlicher Einspeisetarife oder Spotmarktpreise;
- Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers;
- Schäden durch Eingriffe des Netzbetreibers oder behördliche Maßnahmen.
§ 11 – Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren, Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Waren zurückzuverlangen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen des Auftragnehmers alle zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
§ 12 – Rücktritt und Stornierung
Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist eine Stornogebühr zu entrichten:
- Bis 30 Tage vor geplantem Arbeitsbeginn: 10 % des Auftragswertes
- 15 bis 29 Tage vor geplantem Arbeitsbeginn: 25 % des Auftragswertes
- Weniger als 15 Tage vor geplantem Arbeitsbeginn: 40 % des Auftragswertes
- Nach Beginn der Arbeiten: tatsächlich angefallene Kosten + 15 % Aufwandspauschale
Bereits bestellte und gelieferte Materialien sowie Spezialanfertigungen sind jedenfalls vom Auftraggeber zu vergüten.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach KSchG und FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) unberührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfrist mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert hat.
§ 13 – Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und -erfüllung sowie zur Kommunikation. Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter energietechnikdave.at/datenschutz.html.
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Weitergabe an Hersteller für Garantieabwicklung).
§ 14 – Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Graz vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter energietechnikdave.at/agb.html abrufbar. Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Stand: Juni 2026 · Energietechnik Velikonja · Graschuh 48, 8510 Stainz · office@energietechnikdave.at